Rechtsgebiete

Praxisorientierte Lösungen in allen Bereichen des Eisenbahnrechts, einem komplexen europarechtlich und technisch basiertem Rechtsgebiet.

Zulassungsrecht

„Zulassungsrechtlich sind die Teilsysteme Fahrzeuge und Infrastruktur mit technischer Ausrüstung weiterhin getrennt zu beurteilen.“

Beratungsschwerpunkte im Zulassungsrecht sind:

  • TSI-Zulassungen
    • TSI Loc&Pas VO (EU) 1302/2014, TSI INF / ENE / ZZS / SRT / PRM / NOI
  • Risikorecht
    • CSM-Risk Assessment nach CSM-VO (EU) 402/2013
  • Antragstellungen
    • ERADIS, ERATV
  • GIF
    • Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Fahrzeugtypgenehmigung
  • Inbetriebnahmegenehmigung
    • EIGV
  • Zulassungen
    • ERA IO-RL (EU) 997/2016, Fz-Zul VO (EU) 2018/545
  • Zulassungen
    • EBA VV IBG Infra, VV GIUV
  • Zulassung von Bauprodukten und Systemen
  • ZiE
  • BOStrab-Zulassungen
  • Eisenbahnrecht in den Mitgliedstaaten, z. B. im österreichischen EisbG
  • EU-Normungsrecht

Dr. Heyle publiziert zum Zulassungsrecht TSI / NO TSI

 

Kommentar zur Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung – EIGV)

Auszug aus
Eisenbahnrecht
Herausgegeben von Prof. Wolfgang Kunz und Prof. Dr. Urs Kramer
ISBN 978-3-7890-3536-4
mit freundlicher Genehmigung des Nomos-Verlags: www.nomos-shop.de

 

Kreuzungsrecht

„Das Kreuzungsrecht führt immer noch zu kostenintensiven Missverständnissen – zum Nachteil für die Straßenbaulastträger und Kommunen!“

Profitieren Sie als Infrastrukturunternehmen oder als Straßenbaulastträger von der Kompetenz im EKrG / 1. EKrV.

  • Planungsvereinbarung Kreuzungsrecht DB InfraGO AG:
    Schließen Sie als Straßenbaulastträger im Rahmen von Kreuzungsmaßnahmen keine Planungsvereinbarungen ab, insbesondere wenn diese abweichend vom gesetzlichen Regelungskonstrukt die kreuzungsbedingten Kosten der Planung in die Kostenmasse einbeziehen.

 

Bahnbau

„Nicht alles anders, aber vieles besser!“

Die Beratung im Bahnbau erfordert herausragende Kenntnisse des öffentlichen und privaten Baurechts sowie der spezifischen verfahrens- und materiellrechtlichen Vorgaben des Eisenbahnrechts.

  • VV BAU, VV BAU-STE

Profitieren Sie in Beratung und Vertretung von meinem Erfahrungsschatz.

 

Eisenbahnregulierung

Prüfstellenrecht

„Egal ob DeBo, NoBo oder UBS – die EU-Vorgaben des 4. Eisenbahnpakets sind nicht einheitlich umgesetzt.“

-Anerkennung Debo, Nobo, UBS, PSV Prüfsachverständige EBA § 4b AEG

Beispiel Anerkennung von unabhängigen Bewertungsstellen (UBS): Nationale Regelungen, die höherrangige Vorgaben des EU-Rechts nicht beachten, sind nichtig. Die daraus resultierenden Risiken sind mögliche Chancen für Sie und für Ihr Unternehmen.

 

Wirtschaftsrecht

Vergaberecht

Im Rahmen seiner regelmäßigen Fortbildung absolvierte Dr. Heyle in den Jahren 2019 – 2020 erfolgreich den Fachanwaltskurs Vergaberecht einschließlich der für die Erlangung des Fachanwaltstitels erforderlichen Klausuren.

Auch in Zukunft wird eine regelmäßige Fortbildung zur Erlangung und nachfolgenden Aufrechterhaltung des Fachanwaltstitels gemäß § 15 Fachanwaltsordnung gewährleistet:

Qualifizierte Beratung und Vertretung ist damit auch über den Sektor hinaus in folgenden Bereichen des Vergaberechts gewährleistet:

  • Öffentliche Auftragsvergabe EU / national
  • Planungswettbewerbe
  • Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Vergabe von Bauleistungen
  • Sektorenaufträge im Bereich Verkehr
  • Konzessionen
  • Beihilferecht
  • Öffentliches Preisrecht

Vertragsrecht

Verwaltungsrecht

Schadenersatzrecht

Produkthaftungsrecht

Produktsicherheitsrecht